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Rechtsanwalt Frank Ingenrieth, LL.M.

Frank Ingenrieth studierte Rechtswissenschaften in Passau und legte dort auch sein erstes Juristisches Examen mit dem Schwerpunkt Informations- und Kommunikationsrecht ab. Sein Referendariat mit der gewählten Wahlfachgruppe Medien- und Urheberrecht absolvierte Frank Ingenrieth in Rheinland-Pfalz und schloss dieses mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. Frank Ingenrieth erwarb zudem den Master of Laws (LL.M.) im Bereich des Medien- und Urheberrechts und schloss den theoretischen Teil des Fachanwalts für Medien- und Urheberrecht erfolgreich ab. Er ist zudem zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter sowie zertifizierter Datenschutzauditor.

Nachstehende (Co-)Veröffentlichungen bzw. Mitarbeit an solchen sowie Vorträge entspringen zum Teil nicht der rechtsanwaltlichen Tätigkeit

  • Reifegradmodell zur Abbildung von technisch-organisatorischen Maßnahmen bei der Auftragsverarbeitung (Download, PDF), bitkom Leitfaden (beta), August 2022. 
  • Do financial incentives favor an effective consent management regarding data collection practices? (zur Aufzeichnung auf YouTube), Infosys Privacy Sympsium 2022 in cooperation with IAPP and Association of Corporate Counsel, July 2022.
  • EU Cloud Code of Conduct: 1 year anniversary - Operationalising GDPR Compliance, Computer, Privacy & Data Protection (CPDP). Panel Moderator, Brussels, May 2022.
  • Erfassung und Vearbeitung von Geodaten, Impuslvortrag, Workshop, Bitkom AK Geoinformation und Verteidigung zusammen mit Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr, Oktober 2021. 
  • Advancing Pseudonymisation with a Universal Code of Conduct (zur Aufzeichnung auf Youtube), Bitkom Privacy Conference (PCO21), September 2021.
  • Implementing and adhering to the EU Cloud Code of Conduct, Webinar, Institutet för Informationsteknologi, May 2021.
  • Third parties and GDPR: how to successfully navigate the changing world of vendors, processors and sub-processors (zur Aufzeichnung), PrivacyConnect Dublin, Panel Discussion, Chapter Meeting, April 2021. 
  • European’s Regulatory Cloud Framework: How Initiatives Like The EU Cloud CoC and GAIA-X help linking loose ends, Cyber Security Act Forum, Institutet för Informationsteknologi, Dezember 2020.
  • Cloud Solutions for public authorities - How to leverage the risk based approch?, Podiumsdiskussion, Forum för Dataskydds Nordic Privacy Arena, Oktober 2020. 
  • Could codes of conduct be the answer to 'Schrems II'? (zum Artikel auf IAPP.org), Ingenrieth/Witt/Wittmann, September 2020.
  • Third Country Data Transfers (zur Aufzeichnung auf Youtube), Deep Dive Workshop, Bitkom Privacy Conference (PCO20), September 2020.
  • Cyber Security Act & EU Cloud Code of Conduct | The EU Cloud Code Of Conduct – Contributing To Trusted Cloud Services In Europe, Cyber Security Act Forum, Institutet för Informationsteknologi, Juni 2020.
  • GAIA-X: Driver of digital innovation in Europe (Download, PDF); Juni 2020.
  • GAIA-X: Technical Architecture (Download, PDF); Juni 2020.
  • Codes of Conduct - cost effecective compliance; Bird & Bird Seminar on Codes of Conduct under GDPR; März 2020.
  • Verhaltensregeln nach der DSGVO - Potentiale und Praxisbeispiele; Treffen der Datenschutzbeauftragten Pharma- und Life Science; März 2020.
  • Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung (Download, PDF); Fokusgruppe Datenschutz, Digital-Gipfel der Bundesregierung, Oktober 2019.
  • Informationspflichten nach der DS-GVO (Download, PDF); Bitkom Leitfaden; August 2019.
  • Draft Standard Data Protection Clauses, Art. 46 GDPR (Download PDFDownload ergänzende Eräuterungen, PDF); Juni 2019.
  • Straßenpanoramadienste - Update nach einem Jahr DS-GVO – wirklich nichts Neues?; Cyclomedia Panoramatages; Juni 2019.
  • Überblick: Datenschutzrechtliche Fallstricke bei der Verarbeitung von Geodaten durch öffentliche Stellen; Fachkonferenz Digitaler Straßenraum; Mai 2019. 
  • Prioritizing research challenges and funding for allergy and asthma and the need for translational research-The European Strategic Forum on Allergic Diseases; Agache I, Annesi-Maesano I, Bonertz A, et al; Juni 2019.
  • Abschlussbericht PGuard; Kettner/Bolte/Heyer/Ingenrieth/Ludwig/Thorun u.a.; 2019 (Download, PDF; zur Webseite des Forschungsprojektes).
  • Updates, initiatives, and discussions related to mHealth / eHealth; European Strategic Forum on Allergic Diseases; November 2019.
  • Geolocation with respect to personal privacy for the Allergy Diary app - a MASK study; Samreth D, Arnavielhe S, Ingenrieth F, et al; World Allergy Organ J. 2018;11(1); Juli 2018.
  • Die EU-Datenschutzgrundverordnung - Was ändert sich für Straßenpanoramadienste; Cyclomedia Panoramatag; Juni 2018.
  • Datenschutz bei Apps - eine Bestandsaufnahme; V. Interdisziplinärer Workshop: Privacy, Datenschutz & Surveillance des Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft; Dezember 2017; zum Bericht auf der Webseite des HIIG.
  • Verarbeitung personenbezogener Daten in Drittländern (Download, PDF); Bitkom Leitfaden; September 2017.
  • How to prove Compliance under the GDPR; Podiumsdiskussion, Bitkom Privacy Conference (PCO17), September 2017.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung: Was ändert sich? Was ist zu tun?; Trusted Cloud Lounge; Juni 2017.
  • Privatheit – Juristische Fragen des praktischen Web 2.0, DFG Graduiertenkolleg Privatheit, Ringvorlesung Universität Passau, Oktober 2013.
  • Willenserklärungen im Internet - Rechtliche Unterschiede und Voraussetzung des Zugangs und der Zustellung; Arbeitskreis ZWEI, Universität Passau; April 2011.

Termine und Kontakt

Kontakt

Rechtsanwalt Frank Ingenrieth
Richard-Sorge-Str. 69A
10249 Berlin

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Termine

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Recht aus Überzeugung

Die Möglichkeit eigene Rechte durchsetzen zu können, ist ein hohes Gut! Ein harmonisches, gesellschaftliches Zusammenleben setzt voraus, dass die anerkannten Regeln und Normen durch alle Beteiligten eingehalten werden. Es gehört dazu, dass das tatsächliche Handeln hin und wieder Bereiche betrifft, in denen es eine zeitliche Diskrepanz zwischen der faktischen Entwicklung und den anerkannten Regeln und Normen hinsichtlich des Umgangs mit derartigen, faktischen Entwicklungen gibt. In diesen Fällen sind (Rechts-)Streitigkeiten zu erwarten und im Grunde auch nichts Schlechtes. Damit neue oder angepasste Regeln und Normen, oder aber auch die schlichte Weitergeltung dieser Normen auf vermeintlich neue und gänzlich anders zu bewertende Sachverhalte anerkannt werden, ist ein breiter Diskurs erforderlich. Dieser erfolgt im Kontext des Rechts sowohl in der juristischen Literatur, aber insbesondere im Rahmen verbindlicher Entscheidungen der dazu berufenen staatlichen Stellen. 

Die Durchsetzung des Rechts und dessen gesellschaftlicher Wert ist dabei nicht immer gleichbedeutend mit dem sogenannten Streitwert. Vielmehr können Grundsatzentscheide bei kleinem Streitwert mindestens ebenso starke Impulse setzen, wie Großverfahren mit schwindelerregenden Streitwerten. Das Prinzip unserer Rechtsordnung verlangt, dass die Rechtskonformität sowohl im Kleinen als auch im Großen gelebt und gesichert wird. Insofern unterstützt die Kanzlei sehr gern auch bei derartigen Grundsatzentscheiden, dessen eigentlicher Wert "das Prinzip" sein könnte.

Zugleich ist die Kanzlei der Überzeugung, dass es dem Rechtsfrieden sachdienlicher ist, wenn im Rahmen der Beratung auch die eigenen Mandanten freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen werden, sich möglicherweise verrannt zu haben. Der Schutz der Interessen der Mandantschaft ist gerade nicht gleichbedeutend mit "Rechtsdurchsetzung um jeden Preis", sondern neben der rechtlichen Bewertung sollte auch eine wirtschaftliche und persönlich-emotionale Wertung einbezogen werden. Gerichtliche, aber auch außergerichtliche Verfahren kosten Geld und nicht selten Nerven. Der Rückgriff auf einen Rechtsanwalt und seine Stellung als Organ der Rechtspflege entspringt insbesondere dem Grundgedanken, dass Rechtsanwälte das Verfahren versachlichen sollen. Das bedeutet aber nicht, dass es deswegen gar keine emotionale Belastung der Mandantschaft mehr gibt. 

Ergibt sich am Ende der Gleichung ein positiver Wert, so steht einer überzeugten Rechtsdurchsetzung nichts mehr im Wege.        

Vereinbarungen

Beratungsvereinbarung

Obgleich Anpassungen im Einzelfall möglich sind, finden Sie hier die allgmeine Beratungsvereinbarung. Ein Tätigwerden ist nur möglich, soweit eine Beratungsvereinbarung abgeschlossen wird.

Vergütungsvereinbarung

Selbstverständlich ist im Einzelfall eine Bearbeitung auch nach Maßgabe der Vergütungstabellen möglich. Jedoch erfolgt eine Beratung grundsätzlich nur auf Basis einer Vergütungsvereinbarung. Obgleich Anpassungen natürlich im Einzelfall möglich sind, finden Sie hier die allgmeine Vergütungsvereinbarung.